Ärzte haften nach unzureichender Aufklärung vor Lebendspende
Der BGH hat entschieden, dass Ärzte grundsätzlich haften, wenn sie Organspender vor einer Lebendspende nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt haben. Ärzte könnten sich nicht mehr mit dem Argument verteidigen, der Organspender hätte auch [...]