Fahrerlaubnis

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Die Fahrerlaubnis beziehungsweise Fahrberechtigung ist ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieser Klasse zu führen. Sie wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung geknüpft.

Der Führerschein hingegen ist die amtliche Urkunde, die das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis, die zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund berechtigt, zum Ausdruck bringt. Beide Begriffe werden synonym verwandt.

Das Erlangen der Fahrerlaubnis ist schon immer eine besondere Angelegenheit gewesen. Wer heute Besitzer eines deutschen Führerscheins ist, hat dafür in der Regel viel Zeit und Geld investiert. Vielen gilt die bestandene Fahrprüfung als Initiationsritus, sie macht den Prüfling selbstständig und erwachsen.Die Fahrerlaubnis ist für viele ein Ausdruck von Freiheit. Umso einschneidender ist dann auch für jeden Betroffenen der Verlust der Fahrerlaubnis.

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Ulrike LamprechtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
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Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
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