Arbeitsverhältnis

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Arbeitsverhältnis

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Ein Arbeitsverhältnis ist die Beziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer in rechtlicher und sozialer Hinsicht. Die Rechtsbeziehung wird hergestellt durch einen Arbeitsvertrag, der eine Sonderform des Dienstvertrages darstellt. Es handelt sich dabei um ein sog. Dauerschuldverhältnis. Der Arbeitnehmer schuldet dauernd die Leistung abhängiger und weisungsgebundener Tätigkeit und erhält hierfür das vereinbarte Engelt.

Für das Arbeitsverhältnis existieren zahlreiche rechtliche Regelungen, die sich in Gesetzen, Tarifverträgen und/oder Betriebsvereinbarungen niederschlagen. Die rechtlichen Regelungen betreffen den Abschluss und den Inhalt des Arbeitsvertrages, ebenso aber auch die Beendigung desselben (Kündigungsschutz). Weitere Regelungen gibt es u.a. im Zusammenhang mit der arbeitnehmerseitigen Mitbestimmung im Laufe des Arbeitsverhältnisses (Betriebsrat), aber auch bezüglich Streiks und Aussperrung.

Es gibt sog. Normalarbeitsverhältnisse und eine Vielzahl von Sonderformen, etwa Teilzeitarbeit oder befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Aushilfstätigkeit (geringfügige Beschäftigung), Ferienjobs etc. Aber nicht jede entgeltliche Tätigkeit unterfällt arbeitsrechtlichen Regelungen. Zu nennen sind beispielsweise das Beamtenverhältnis, das Dienstverhältnis von Soldaten und das Richterverhältnis. Daneben wird eine entgeltliche Tätigkeit auch aufgrund befristeter Dienstverträge (Managementtätigkeiten) oder auf der Basis von Honorarverträgen ausgeübt. Derartige Tätigkeiten tragen oft sowohl dienstvertragliche als auch werkvertragliche Elemente in sich. Die Abgrenzung von Dienstverträgen und Werkverträgen ist in derartigen Fällen durchaus anspruchsvoll.

Bestimmte Arbeitnehmer, namentlich Führungskräfte und leitende Angestellte, bewegen sich arbeitsrechtlich oftmals „zwischen Baum und Borke“, die Abgrenzung ist auch hier nicht immer einfach.

Arbeitsverhältnis
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Arbeitsverhältnis
Thomas HansenRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht