Mitbestimmung

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Mitbestimmung

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Der Begriff Mitbestimmung hat rechtlich hier die Bedeutung von Einflussmöglichkeiten von Arbeitnehmern und ihren Vertretern auf Entscheidungen in ihrem Betrieb und den Arbeitsplatz. Neben dem originären Recht jedes Arbeitnehmers auf Mitbestimmung am Arbeitsplatz gibt es die betriebliche Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz, die durch den Betriebsrat bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten ausgeübt wird. Des Weiteren gibt es Mitbestimmungsmechanismen auf der Unternehmensebene nach den entsprechenden Mitbestimmungsgesetzen durch die Platzierung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsorgan des Unternehmens bei strategischen Entscheidungen der Unternehmensleitung.

  1. Mitbestimmung am Arbeitsplatz
  2. Betriebliche Mitbestimmung
  3. Unternehmensmitbestimmung

Die Mitbestimmung ist als Ausdruck einer modernen Gesellschaftspolitik aus Gründen der Menschenwürde und Selbstbestimmung, der Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit, dem Demokratieprinzip und der Kontrolle wirtschaftlicher (Über-)macht aus unserer Sicht unverzichtbar. Die Einführung von Mitbestimmungsmechanismen gleich welcher Art führt oft zu  Produktivitätssteigerungen aufgrund der erhöhten Mitarbeitermotivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Angebliche Effizienzeinbußen bei Einräumung von Mitbestimmungsrechten haben sich nach unseren Erfahrungen zumindest in Deutschland nahezu immer als falsch herausgestellt.

Allerdings können diese Erfahrungswerte bedauerlicherweise nicht uneingeschränkt auf andere Länder, in denen wir ebenso beratend tätig sind, übertragen werden. Gerade Italien und Frankreich verfügen über traditionell starke Gewerkschaften und ebenso traditionelle Verhaltensmuster beider Parteien, die regelmäßig auf Zuspitzung von Konflikten ausgelegt sind, die dann Arbeitskämpfe mit teilweise katastrophalen Folgen für die Unternehmen und letztlich auch die Arbeitsplätze nach sich ziehen. Jegliche gesunde Unternehmensentwicklung wird dadurch gehemmt. Wir können diesbezüglich auf durchaus negative Erfahrungen verweisen, im Rahmen derer Versuche der Einführung von Mitbestimmungsmechanismen im Unternehmen abseits der dortigen Usancen als Schwäche der Unternehmensführung missverstanden wurden. Es bleibt zu hoffen, dass gerade in den genannten Ländern ein Umdenkungsprozess  stattfindet, da jegliche Investitionsentscheidung deutscher Unternehmen ansonsten mit kaum mehr kalkulierbaren Risiken verknüpft ist.

Mitbestimmung
Danuta EisenhardtRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mitbestimmung
Thomas HansenRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht