Pro-bono-Tätigkeit - unbezahlter Rechtsrat

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Pro-bono-Rechtsberatung

Pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit). Generell impliziert dies freiwillig geleistete, professionelle Arbeit ohne oder mit stark reduzierter Bezahlung für das Gemeinwohl. Im Gegensatz zum traditionellen Voluntarismus wird hierbei auf spezifische Fähigkeiten von Fachkräften zurückgegriffen, um deren Dienste auch denen zur Verfügung zu stellen, welche sich diese ansonsten nicht leisten könnten. In vielen gesellschaftlichen Bereichen werden Dienstleistungen pro bono angeboten. Der Begriff bedeutet z. B. im Rechtsgeschäft kostenlose Beratung und Vertretung und wird in der Regel in der Zusammensetzung „Pro-bono-Anwalt“ oder „Pro-bono-Mandat“ verwendet. Im deutschen Recht ist jedoch zu beachten, dass ein Rechtsanwalt nicht ohne Weiteres auf alle Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verzichten darf. Außerdem sind die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu beachten. In Deutschland tritt Pro-bono-Rechtsberatung mittlerweile immer stärker in den Vordergrund. (Quelle: Wikipedia)

Gründe einer Pro-bono-Tätigkeit

Laut einem Bericht des Australian Pro Bono Centre schrieben australische Anwälte im Jahr 2016 über 400.000 unbezahlte Arbeitsstunden auf. Das war ein Plus von 8,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für Catriona Martin von der Kanzlei DLA Piper ist es kein Widerspruch, auf dem hart umkämpften Rechtsberatungsmarkt unbezahlte Rechtsberatung anzubieten. Der Erfolg ihrer Kanzlei hänge letztlich von der Stärke ihres Umfeldes ab, sagt Martin: „Und indem wir in dieses Umfeld investieren, investieren wir gleichzeitig in die Zukunft der Kanzlei.“ Auch bei der Nachwuchssuche spiele Pro-bono eine immer größere Rolle. „Oft ist das Pro-bono-Programm das ausschlaggebende Argument bei der Kanzleisuche von talentierten Nachwuchskräften“, sagt Martin. Für den juristischen Nachwuchs böten diese Programme die Möglichkeit, Rechtsberatung und den Umgang mit Mandanten zu üben. (Quelle: Anwaltsblatt vom 21.4.2017)

Pro-bono-Tätigkeit in der Kanzlei OEHLMANN

Die Bedeutung von Pro-Bono-Mandaten ist auch in der Kanzlei OEHLMANN in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Im Gegensatz zu dem anglo-amerikanischen Rechtsmarkt, in dem sich Pro-Bono-Tätigkeit aus vielen sozialen und wirtschaftlichen Gründen fest etabliert hat, fristet diese auf dem europäischen Rechtsmarkt immer noch ein Schattendasein. Dies liegt nicht nur an den engen gesetzlichen Grenzen einer unentgeltlichen Tätigkeit, sondern auch an dem fehlenden Verständnis der Vorteile einer solchen Tätigkeit für die Dienstleister selbst. Im Grunde muss man zwar ohnehin jede Tätigkeit im Rahmen von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu den teilweise krass reduzierten Gebühren als Pro-Bono-Tätigkeit im Sinne der obigen Definition verstehen. Wirkliche Pro-Bono-Tätigkeit geht jedoch nicht nur nach unserem Verständnis weit darüber hinaus. Pro-Bono-Tätigkeit erfolgt ausnahmslos auf der Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Angesichts vermehrter und durchaus fordernder Anfragen nach Pro-bono-Tätigkeiten weisen wir darauf hin, dass allein wir entscheiden, ob ein Mandat für eine solche Tätigkeit geeignet erscheint und ob wir dafür zeitliche Ressourcen zur Verfügung stellen können und wollen.

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