Profilierter Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht
Seit der Gründung unserer Kanzlei vor über 30 Jahren bildet das Handels- und Gesellschaftsrecht einen zentralen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Diese Ausrichtung ist nicht nur historisch gewachsen, sondern auch durch personelle Qualifikation untermauert: Drei unserer Rechtsanwälte führen den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“, eine Qualifikation, die in Thüringen (Stand: 31.12.2020) lediglich 28 von knapp 2.000 zugelassenen Rechtsanwälten aufweisen können.
Beratung im Team – Mehrwert durch Fach- und Erfahrungstiefe
Komplexe Sachverhalte erfordern tragfähige Lösungen – und diese entstehen in der Regel im Team. Deshalb stellen wir unseren Mandanten in bedeutenden handels- oder gesellschaftsrechtlichen Mandaten stets mindestens zwei erfahrene Ansprechpartner zur Seite. Unser interdisziplinärer Beratungsansatz verbindet juristische Kompetenz mit wirtschaftlichem Verständnis und gewährleistet eine effektive, praxisnahe Umsetzung.
Gesellschaftsrecht – Strukturen mit Zukunft gestalten, erhalten und sichern
Unsere langjährige und praxisnahe Beratung im Gesellschaftsrecht richtet sich an Unternehmer, Gesellschafter, Familienunternehmen, Start-ups und Investoren gleichermaßen – mit dem Ziel, rechtssichere und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, unternehmerisches Wachstum zu fördern und Konflikte nachhaltig zu lösen.
Gründung und Gestaltung vermögensverwaltender Familiengesellschaften
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Konzeption und fortlaufenden Begleitung vermögensverwaltender Familiengesellschaften. Diese bieten nicht nur steuerliche Vorteile, sondern sind auch ein effektives Instrument der generationsübergreifenden Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform (z. B. GbR, GmbH & Co. KG, Familienstiftung), entwickeln mit Ihnen individuelle Gesellschaftsverträge, optimieren die Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Gesellschafter und sorgen für eine rechtssichere Einbindung von Minderjährigen, weichenden Erben und familienfremden Beteiligten. Der Fokus liegt dabei auf langfristiger Stabilität, Flexibilität und Streitvermeidung.
Lösungsorientierte Begleitung bei Gesellschafterkonflikten
Konflikte innerhalb von Gesellschaften – insbesondere bei engen, oft familiär geprägten Strukturen – bergen erhebliches Eskalationspotenzial. Sie entstehen häufig bei unklaren Zuständigkeiten, divergierenden Interessen oder einer ungleichen Verteilung von Rechten und Pflichten. Besonders heikel sind Konstellationen, in denen Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sind – hier drohen persönliche Haftungsrisiken, Interessenkonflikte und operative Blockaden.
Wir vertreten Ihre Interessen mit der nötigen rechtlichen Klarheit, aber auch mit dem Ziel, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten. Unsere Tätigkeit umfasst dabei sowohl die einvernehmliche Streitschlichtung, Moderation und Mediation als auch – wenn erforderlich – die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Abberufungen und Ausschlussverfahren.
Sanierung und Restrukturierung – rechtssichere Maßnahmen zur Existenzsicherung
Gesellschaften geraten nicht selten durch bilanzielle Überschuldung, Liquiditätsengpässe oder externe wirtschaftliche Krisen in Schieflage. In solchen Fällen unterstützen wir mit maßgeschneiderten Sanierungsstrategien – sei es durch Kapitalmaßnahmen (Einlagen, Rangrücktritte, Debt-to-Equity-Swaps), gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen oder gezielte Gläubigerverhandlungen. Unsere Expertise umfasst auch die Erstellung insolvenzvermeidender Fortführungsprognosen und das rechtssichere Vorgehen zur Vermeidung von Haftungsrisiken der Geschäftsführung.
Besonderen Wert legen wir auf die rechtzeitige Identifikation insolvenzrechtlicher Schwellen und eine professionelle Kommunikation gegenüber Gesellschaftern, Banken und Geschäftspartnern.
Begleitung von Unternehmenskäufen, -verkäufen und M&A-Transaktionen
Ein weiterer Kernbereich unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung bei Unternehmenstransaktionen – von der ersten Absichtserklärung (LOI), über die Due Diligence bis hin zur Vertragsgestaltung und Post-Merger-Integration. Wir vertreten sowohl Käufer- als auch Verkäuferseite in Share- und Asset-Deals, bei Fusionen, Ausgliederungen, Carve-Outs und der Gestaltung von Beteiligungsmodellen.
Dabei arbeiten wir eng mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Finanzexperten zusammen, um eine wirtschaftlich wie rechtlich optimale Strukturierung der Transaktion sicherzustellen. Unser Fokus liegt auf der Absicherung aller kritischen Parameter – von Gewährleistungen über Kaufpreisanpassungsklauseln bis hin zu earn-out-Regelungen und Wettbewerbsverboten.
Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen – strategisch denken, rechtssicher handeln
Gesellschaftsrecht ist kein starres Regelwerk, sondern ein dynamisches Instrument zur Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ob Verschmelzungen, Formwechsel, Spaltungen oder grenzüberschreitende Umwandlungen: Wir begleiten Sie bei sämtlichen Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) sowie bei der gesellschaftsrechtlichen Optimierung von Konzern- und Beteiligungsstrukturen.
Dazu zählt die rechtsformübergreifende Analyse (z. B. GmbH zur AG, Einzelunternehmen zur GmbH & Co. KG), die Prüfung steuerlicher Implikationen sowie die vollständige Umsetzung im Handelsregisterverfahren. Auch komplexe gruppeninterne Umstrukturierungen, etwa im Vorfeld einer Nachfolge oder Veräußerung, setzen wir effizient und rechtssicher um.
Strategische Begleitung und dauerhafte Betreuung
Unsere Arbeit endet nicht mit einem gelungenen Vertrag oder einer erfolgreichen Transaktion. Vielmehr verstehen wir uns als langfristiger Partner unserer Mandanten. Ob es um laufende Fragen zur Geschäftsführungshaftung, die rechtssichere Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen, Änderungen im Gesellschafterbestand, Compliance-Themen oder die Etablierung von Beiräten geht – wir stehen Ihnen beratend und gestaltend zur Seite.
Insbesondere Familiengesellschaften begleiten wir über Jahrzehnte hinweg, auch in der nächsten Generation, als juristische Vertrauensinstanz und strategischer Sparringspartner.
Fazit
Gesellschaftsrechtliche Gestaltung erfordert juristische Präzision, wirtschaftliches Verständnis und strategischen Weitblick. Mit unserer breiten Expertise und langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen fundierte Lösungen – individuell, pragmatisch und zukunftsorientiert.
Lassen Sie uns gemeinsam Strukturen schaffen, die tragen. Heute und in Zukunft.
Handelsrecht – national und international vernetzt
Als wirtschaftsrechtlich spezialisierte Kanzlei mit Fokus auch auf den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr stehen wir Ihnen im Bereich des Handelsrechts mit fundierter, praxiserprobter und unternehmerisch denkender Beratung zur Seite. Ob mittelständisches Familienunternehmen, international tätiger Konzern, Start-up mit globalen Ambitionen oder ausländischer Investor – wir beraten und begleiten Sie bei sämtlichen handelsrechtlichen Fragestellungen im nationalen wie internationalen Kontext.
Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Handelsverträgen
Ein zentraler Bestandteil unserer Tätigkeit ist die rechtssichere Ausarbeitung, Prüfung und Verhandlung nationaler und internationaler Verträge. Hierzu zählen insbesondere:
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Kaufverträge über bewegliche Waren (B2B und B2C)
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Rahmenlieferverträge und langfristige Lieferbeziehungen
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Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge
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Distributions- und Lizenzverträge
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OEM-, Entwicklungs- und Kooperationsverträge
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Liefer- und Zahlungsbedingungen
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Verträge mit Handelsplattformen und digitalen Marktplätzen
Wir analysieren Ihre spezifische Vertragssituation, berücksichtigen branchenübliche Standards und sichern Ihre rechtliche Position – auch mit Blick auf internationale Regelwerke wie das UN-Kaufrecht (CISG), Incoterms, Handelsbräuche (Usancen) und einschlägige EU-Verordnungen.
Internationale Vertragsgestaltung und interkulturelle Verhandlungskompetenz
Unsere besondere Stärke liegt in der rechtlichen Begleitung internationaler Geschäftsbeziehungen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung von Verträgen mit Geschäftspartnern aus Europa, Asien und Nordamerika und kennen sowohl die formellen Anforderungen als auch die kulturellen Besonderheiten solcher Verhandlungen.
Dabei bieten wir nicht nur rein juristische Expertise, sondern auch wertvolle interkulturelle Kommunikationsunterstützung – etwa bei komplexen Vertragsverhandlungen mit italienischen, US-amerikanischen oder osteuropäischen Partnern.
Gründung und Betreuung internationaler Tochtergesellschaften
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt in der rechtlichen Begleitung bei der Errichtung ausländischer Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder Repräsentanzen, sowohl innerhalb der EU als auch darüber hinaus. Wir klären für Sie alle gesellschafts-, steuer- und haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen, entwickeln mit unseren Netzwerkpartnern die optimale Struktur und übernehmen die Koordination des gesamten Gründungsprozesses – von der Standortwahl über notarielle Umsetzung bis zur steuerlichen Registrierung.
Gleichzeitig begleiten wir auch ausländische Unternehmen beim Markteintritt in Deutschland. Wir unterstützen bei der Gründung von GmbHs, Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, prüfen und erstellen Vertriebsverträge, beraten bei arbeitsrechtlichen Aspekten der Markterschließung und kümmern uns um Compliance-Fragen.
Gelistet bei der deutsch-italienischen Handelskammer in Mailand – ein Alleinstellungsmerkmal in Thüringen
Als lange Zeit einziges Thüringer Beratungsunternehmen sind wir offiziell bei der Deutsch-Italienischen Handelskammer in Mailand (Camera di Commercio Italo-Germanica) gelistet – einer der ältesten und renommiertesten Außenhandelskammern Europas. Damit verfügen wir über exzellente Kontakte zu italienischen Wirtschaftsakteuren, Institutionen und Verbänden sowie über direkten Zugang zu wirtschaftsrechtlich relevanten Informationen in Italien.
Diese Positionierung ermöglicht es uns, insbesondere deutsch-italienische Geschäftsbeziehungen effektiv zu begleiten – sei es bei Investitionen, Kooperationsverträgen, Vertriebsstrukturen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Bezug zu Italien.
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Handelsrecht
Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr handelsrechtlicher Ansprüche. Dazu zählen:
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Lieferverzögerungen, Mängel und Rücktritt vom Kaufvertrag
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Zahlungsrückstände, Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen
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Streitigkeiten aus Handelsvertreter- oder Vertriebspartnerschaften
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Rückabwicklungen bei fehlerhaften Lieferketten oder Insolvenz eines Vertragspartners
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Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern im Ausland, auch unter Einbindung von Schiedsgerichten oder ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution)
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Prozessführung und unsere Kontakte zu ausländischen Partnerkanzleien können wir grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten effektiv und zielgerichtet begleiten.
Fazit:
Das Handelsrecht ist das Fundament unternehmerischen Handelns – national wie international. Mit unserer profunden Expertise, praxisnahen Ausrichtung und starken internationalen Vernetzung – insbesondere im deutsch-italienischen Raum – stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite: beratend, gestaltend und durchsetzend.
Sichern Sie Ihre geschäftlichen Beziehungen langfristig ab – mit einer juristischen Begleitung, die wirtschaftlich denkt und international handelt.
Steuerrechtliche Kompetenz – integrativer Bestandteil der Beratung
Neben der juristischen Beratung bildet die steuerrechtliche / steuerberatende Begleitung von Unternehmen ein integraler Bestandteil unseres Leistungsportfolios in diesem Beratungsumfeld. Ob bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen, grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen oder Gestaltungen im Familienunternehmen: Unsere Mandanten profitieren von unserem ganzheitlichen Ansatz, der rechtliche und steuerliche Aspekte eng verzahnt. In unserer Steuerrechts-Bibliothek finden Sie zudem eine Vielzahl praxisrelevanter Merkblätter zum kostenlosen Download zu häufigen Fragestellungen aus dem Unternehmensalltag – eine erste Orientierung mit Mehrwert.

