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Strafvollstreckung ist die Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils. Strafvollstreckung ist nicht gleich bedeutend mit Strafvollzug. Das Strafvollstreckungsrecht ist ein Teilgebiet des Strafprozessrechts, welches geregelt ist in den §§ 449 ff. StPO (Strafprozessordnung). Die Bundesländer haben sich zudem auf einen gemeinsamen Text einer Strafvollstreckungsordnung geeinigt, weil die Strafvollstreckung Ländersache ist.
Die Strafvollstreckung findet statt bei Geldstrafen, bei Ersatzfreiheitsstrafen im Falle der Nichteinbringlichkeit und bei Freiheitsstrafen. Bei Freiheitsstrafen gehören auch ein etwaiger Strafaufschub, der Strafantritt zur Freiheitsstrafe, die vorzeitige Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung (Halbstrafen-Regelung bzw. Zweidrittel-Regelung) sowie die Bewährungsüberwachung zur Strafvollstreckung.