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Verkehrsdelikte

Verkehrsdelikte2020-09-07T14:57:58+02:00

Verkehrsdelikte

Standort Leinefelde

Heiligenstädter Str. 20
37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 544 330

Verkehrsdelikte

Standort Mühlhausen

Am Stadtwald 27
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Verkehrsdelikte sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Sie sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar. Schutzzweck der einschlägigen Normen ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Folgende Verstöße sind beispielhaft zu nennen:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§142 StGB)

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§315b StGB)

Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB)

Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (§316 StGB)

Vollrausch (§323a StGB)

Unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB)

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch etc.

Keinesfalls vergessen werden dürfen auch Delikte wie fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung, die bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden häufig im Vordergrund stehen. Da kann ganz schnell die Existenz auf dem Spiel stehen!

Ergänzende Informationen erhalten Sie auf unserer gesonderten für den Bereich Autorecht und Verkehrsrecht unterhaltenen Website.

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  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Verkehrsrecht
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  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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