Kosten der Erstberatung
Die Vergütung für eine Erstberatung durch den Rechtsanwalt richtet sich nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vorgreiflich ist zunächst einmal eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Ist eine solche Vergütungsvereinbarung nicht getroffen worden, hat der Anwalt nach § 612 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf eine übliche Vergütung. Die Erstberatung ist jedoch vom Gesetzgeber für Verbraucher bei einem Betrag in Höhe von 190 € zzgl. MwSt., mithin 226,10 € gedeckelt. Für Freiberufler und sonstige Unternehmer beläuft sich dieser Betrag auf 250 € zzgl. MwSt., mithin insgesamt 297,50 €. Diese Höchstgrenze gilt jedoch nur für eine mündliche (ggf. auch fernmündliche) Beratung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in allen Rechtsgebieten, die wir mit Fachanwaltstiteln unterlegt haben, grundsätzlich die Höchstgebühr in Ansatz bringen. Kommen zu dem Erstberatungsgespräch weitere Gespräche hinzu oder erfolgt die Beratung schriftlich, können und werden die Kosten höher sein. Wir werden dies stets im Vorhinein mit Ihnen kommunizieren.
Umfang der Erstberatung
Die Erstberatung ist lediglich ein punktueller Rechtsrat in einer Angelegenheit, also beispielsweise die Fragestellung, ob man Pflichtteilsberechtigter in einem Erbfall ist oder nicht und ggf. mit welcher Quote. Hier unterliegen viele Rechtssuchende einem Irrtum. Diese Erstberatung kann nämlich die Vielzahl von Fragestellungen, die oft am Beginn eines rechtlichen Vorganges stehen, im Grunde gar nicht abdecken, denn das „ob“ oder „was“ trifft selten die eigentliche Intention des Mandanten, nämlich das „wie“. Gleichwohl bieten wir dies in Ausnahmefällen aufgrund unserer Expertise und unserer Erfahrung für unsere Mandanten an, solange die einzelne Fragestellung in einem (zeitlich begrenzten) mündlichen Beratungsgespräch erörtert werden kann. Bitte sprechen Sie uns dazu im Vorfeld bei der Terminvereinbarung an.
Gestaltungsberatung – Erstgespräch
In den von uns schwerpunktmäßig betreuten Rechtsgebieten, zu denen neben dem Erbrecht auch das Steuerrecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Wirtschaftsrecht gehören, offerieren wir daher unseren Mandanten eine sog. Gestaltungsberatung – Erstgespräch zu einem Pauschalpreis in Höhe von 495 € incl. MwSt. – unabhängig von der finanziellen Größenordnung, um die es geht.

