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Bei Verwirklichung sog. Staatsschutzdelikte und bei Straftaten gegen die öffentliche Ordnung stehen wir aus grundsätzlichen Überlegungen heraus als Strafverteidiger nicht zur Verfügung. Der Vollständigkeit halber sollte jedoch ebenso gesagt werden, dass derartige Straftatbestände in der Praxis ohnehin außerordentlich selten vorkommen, bei „Bedarf“ in Betracht kommende Täter ohnehin bereits einschlägig bekannte Strafverteidiger ausgewählen werden respektive Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt werden. Dies wiederum erfolgt in aller Regel erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Gericht hinsichtlich einer etwaigen Bereitschaft der Übernahme eines solchen Pflichtverteidigermandates.
Hierbei handelt es sich im wesentlichen um folgende Straftatbestände:
Erster Abschnitt | ||
Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates | ||
Erster Titel | ||
Friedensverrat | ||
§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges | ||
§ 80a Aufstacheln zum Angriffskrieg | ||
Zweiter Titel | ||
Hochverrat | ||
§ 81 Hochverrat gegen den Bund | ||
§ 82 Hochverrat gegen ein Land | ||
§ 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens | ||
§ 83a Tätige Reue | ||
Dritter Titel | ||
Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates | ||
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei | ||
§ 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot | ||
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen | ||
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | ||
§ 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken | ||
§ 88 Verfassungsfeindliche Sabotage | ||
§ 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane | ||
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | ||
§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | ||
§ 89c Terrorismusfinanzierung | ||
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten | ||
§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole | ||
§ 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen | ||
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat | ||
§ 91a Anwendungsbereich | ||
Vierter Titel | ||
Gemeinsame Vorschriften | ||
§ 92 Begriffsbestimmungen | ||
§ 92a Nebenfolgen | ||
§ 92b Einziehung | ||
Zweiter Abschnitt | ||
Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit | ||
§ 93 Begriff des Staatsgeheimnisses | ||
§ 94 Landesverrat | ||
§ 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen | ||
§ 96 Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen | ||
§ 97 Preisgabe von Staatsgeheimnissen | ||
§ 97a Verrat illegaler Geheimnisse | ||
§ 97b Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses | ||
§ 98 Landesverräterische Agententätigkeit | ||
§ 99 Geheimdienstliche Agententätigkeit | ||
§ 100 Friedensgefährdende Beziehungen | ||
§ 100a Landesverräterische Fälschung | ||
§ 101 Nebenfolgen | ||
§ 101a Einziehung | ||
Dritter Abschnitt | ||
Straftaten gegen ausländische Staaten | ||
§ 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten | ||
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten | ||
§ 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten | ||
§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung | ||
Vierter Abschnitt | ||
Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen | ||
§ 105 Nötigung von Verfassungsorganen | ||
§ 106 Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans | ||
§ 106a (weggefallen) | ||
§ 106b Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans | ||
§ 107 Wahlbehinderung | ||
§ 107a Wahlfälschung | ||
§ 107b Fälschung von Wahlunterlagen | ||
§ 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses | ||
§ 108 Wählernötigung | ||
§ 108a Wählertäuschung | ||
§ 108b Wählerbestechung | ||
§ 108c Nebenfolgen | ||
§ 108d Geltungsbereich | ||
§ 108e Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern | ||
Fünfter Abschnitt | ||
Straftaten gegen die Landesverteidigung | ||
§ 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung | ||
§ 109a Wehrpflichtentziehung durch Täuschung | ||
§§ 109b und 109c (weggefallen) | ||
§ 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr | ||
§ 109e Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln | ||
§ 109f Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst | ||
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden | ||
§ 109h Anwerben für fremden Wehrdienst | ||
§ 109i Nebenfolgen | ||
§ 109k Einziehung | ||
Sechster Abschnitt | ||
Widerstand gegen die Staatsgewalt | ||
§ 110 (weggefallen) | ||
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten | ||
§ 112 (weggefallen) | ||
§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | ||
§ 114 Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen | ||
§§ 115 bis 119 (weggefallen) | ||
§ 120 Gefangenenbefreiung | ||
§ 121 Gefangenenmeuterei | ||
§ 122 (weggefallen) | ||
Siebenter Abschnitt | ||
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung | ||
§ 125 Landfriedensbruch | ||
§ 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs | ||
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten | ||
§ 127 Bildung bewaffneter Gruppen | ||
§ 128 (weggefallen) | ||
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen | ||
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen | ||
§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung | ||
§ 130 Volksverhetzung | ||
§ 130a Anleitung zu Straftaten |