BGH, Pressemitteilung vom 05.08.2020
Beschluss vom 28. Juli 2020 – 4 StR 97/20
Das Landgericht hat den 53jährigen Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung und seinen 26jährigen Ziehsohn wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem hat es jeweils festgestellt, dass die Schuld der Angeklagten besonders schwer wiegt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts töteten die auf einem Hof in Hille lebenden Angeklagten gemeinsam zwei Männer, die sie heimtückisch erschlugen. Darüber hinaus tötete der 53jährige Angeklagte einen Nachbarn auf ähnliche Weise.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf mehrere Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen der beiden Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld – Urteil vom 19. Juli 2019 – 1 Ks – 446 Js 91/18 – 13/18
Karlsruhe, den 5. August 2020
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