Verkehrsrecht

Verkehrsrecht und Autorecht – umfassend, praxisnah und mit Branchenkenntnis

Der Begriff „Autorecht“ ist juristisch gesehen nicht eindeutig definiert – gleichwohl beschreibt er sehr treffend ein Rechtsgebiet, das in seiner praktischen Relevanz enorm breit gefächert ist: vom klassischen Verkehrsrecht über das Kauf- und Werkvertragsrecht bis hin zu wettbewerbsrechtlichen, steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragestellungen. Gerade an dieser Schnittstelle liegt eine besondere Stärke der Kanzlei OEHLMANN: interdisziplinäre Beratung mit tiefem Branchenverständnis für den gesamten Mobilitätssektor – von Alltagsmobilität bis hin zur hochspezialisierten Oldtimerszene.

Autokauf, Mängel und Gewährleistung – Rechtssicherheit für Käufer und Händler

Im Zentrum vieler Streitigkeiten rund um das Auto steht nach wie vor der Fahrzeugkauf – sei es als Neuwagen, Gebrauchtwagen, Leasingrückläufer, Importfahrzeug, Young- oder Oldtimer. Unabhängig vom Alter oder Wert des Fahrzeugs greifen die Regelungen des Kaufrechts – ergänzt durch eine differenzierte und umfangreiche Rechtsprechung, insbesondere zu Sachmängeln, Gewährleistungsausschlüssen und Rückabwicklungen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt gleichermaßen Käufer wie Händler und Werkstätten bei der Klärung von Fragen wie:

  • Was gilt bei versteckten Mängeln oder arglistiger Täuschung?

  • Wann liegt ein Sachmangel vor – insbesondere bei Oldtimern oder Restaurierungsobjekten?

  • Ist ein Händler zum Rücktritt oder zur Nachbesserung verpflichtet, wenn sich ein Schaden erst Monate nach dem Kauf zeigt?

  • Was ist bei Fahrzeugen mit Vorschäden, Reimporten oder manipulierten Kilometerständen zu beachten?

  • In welchen Fällen haften Händler trotz Gewährleistungsausschluss?

Durch unsere umfangreiche forensische Tätigkeit kennen wir die typischen Konfliktmuster und entwickeln strategisch durchdachte Lösungen, die eine wirtschaftlich sinnvolle Rechtsdurchsetzung ermöglichen – auch außergerichtlich.

Werkvertragsrecht: Restaurierung, Umbau und Individualisierung von Fahrzeugen

Gerade im Bereich von Youngtimern, Oldtimern oder hochwertigen Individualfahrzeugen kommt dem Werkvertragsrecht große Bedeutung zu. Restaurierungen, Teilreparaturen, Lackierungen oder technische Modifikationen führen regelmäßig zu Streit über Qualität, Ausführung und Kosten.

Wir beraten Sie z. B. zu:

  • rechtlichen Anforderungen an Restaurierungsverträge

  • Abgrenzung von Kostenvoranschlag und verbindlichem Festpreis

  • Ansprüchen bei mangelhafter oder verzögerter Leistung

  • Haftung bei unsachgemäßer Reparatur oder Folgeschäden

  • Dokumentation, Abnahme und Gutachtenerstellung

Gerade bei hohen Investitionen in Restaurationen oder Umbauten ist eine vorausschauende Vertragsgestaltung unabdingbar – auch hier steht Ihnen unsere Kanzlei mit branchenspezifischem Know-how zur Seite.

Händler- und Werkstattrecht – wirtschaftsrechtliche Begleitung für den Kfz-Betrieb

Unsere langjährige Zusammenarbeit mit Autohäusern, Werkstätten und Automobilzulieferern macht uns zu einem erfahrenen Partner bei der rechtlichen Betreuung von Unternehmen der Kfz-Branche. Wir beraten herstellergebundene wie freie Betriebe in allen relevanten Bereichen:

  • Vertragsrecht (Kauf, Leasing, Reparatur)

  • Handelsrecht und Vertriebsrecht

  • Garantie- und Kulanzregelungen

  • Gewährleistungsmanagement

  • Arbeitsrechtliche Besonderheiten im Werkstattbetrieb

  • Marken- und Wettbewerbsrecht (z. B. Verwendung von Herstellerlogos, Preiswerbung)

  • Rechtliche Strukturierung von Kooperationsmodellen und Subunternehmerverträgen

Gerade im Bereich des Wettbewerbsrechts treten vermehrt Abmahnungen durch sogenannte Wettbewerbsvereine auf – etwa wegen irreführender Werbeaussagen, unzulässiger Markenverwendungen oder fehlender Pflichtangaben im Onlinehandel. Hier verteidigen wir Ihre Interessen mit klarer Linie und umfassender Kenntnis der Rechtslage.

Kfz-Steuerrecht, Liebhaberei und betriebliche Fahrzeugnutzung

Auch steuerrechtliche Aspekte gewinnen im „Autorecht“ zunehmend an Bedeutung. Die Grenzen zwischen privater Liebhaberei und gewerblichem Fahrzeughandel oder -sammeln sind fließend. Wir klären für Sie:

  • wann der Aufbau einer Oldtimersammlung steuerlich relevant ist

  • wie sich der Nachweis einer Gewinnerzielungsabsicht führen lässt

  • welche Pflichten bei der Führung eines Fahrtenbuchs bestehen

  • wie Fahrzeuge im Betriebsvermögen korrekt abgeschrieben werden

  • was bei Pkw-Nutzung im Unternehmenskontext zu beachten ist

Unsere spezialisierten steuerrechtlichen Merkblätter – z. B. zu „Fahrtenbuch“, „PKW Unternehmer“ oder „Taxigewerbe“ – geben erste Orientierung, vertiefende Beratung erfolgt individuell und auf Ihre Situation zugeschnitten.

Zwei Fachanwältinnen für Verkehrsrecht – und jahrzehntelange Branchenkompetenz

Mit Rechtsanwältin Ulrike Lamprecht und mit der mit uns am Standort Leinefelde kooperierenden Rechtsanwältin Danuta Eisenhardt verfügt unsere Kanzlei über zwei ausgewiesene Fachanwältinnen für Verkehrsrecht, die durch ihre langjährige Praxis in diesem Bereich alle Facetten des Verkehrs- und Fahrerlaubnisrechts abdecken – von Bußgeldverfahren über Führerscheinentzug bis hin zu Haftungsfragen bei Verkehrsunfällen.

Kanzleigründer Rechtsanwalt Carsten Oehlmann ist darüber hinaus seit Jahrzehnten im automobilnahen Wirtschaftsrecht tätig – insbesondere in der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Betreuung von Autohäusern, Werkstätten, Zulieferern und spezialisierten Fahrzeugbetrieben.

Diese Kombination aus juristischer Spezialisierung, wirtschaftlichem Verständnis und echter Begeisterung für das Thema Auto macht unsere Kanzlei zu einem unverwechselbaren Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet.

Aktive Einbindung in die Szene – Oldtimer, Clubs, Community

Unsere Kanzlei ist nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch tief in der Szene verwurzelt. Berufsträger und Mitarbeiterinnen unseres Teams sind seit Jahren aktiv in der Youngtimer- und Oldtimer-Community, sowohl als Organisatoren größerer Veranstaltungen als auch durch den eigenen Aufbau und die Pflege mit historischen Fahrzeugen tätig. Dieses praktische Verständnis fließt in unsere Beratung ein – authentisch, glaubwürdig und praxisnah.

Wir kennen die Sorgen und Stolperfallen – von falsch bewerteten Restaurierungen über Streitigkeiten bei Auktionen bis hin zu Problemen bei der Zulassung, Gutachtenerstellung oder Nachweispflicht gegenüber Finanz- oder Zollbehörden. Unser Netzwerk umfasst Sachverständige, Restauratoren und spezialisierte Dienstleister, mit denen wir gemeinsam an tragfähigen Lösungen arbeiten.

Weiterführende Informationen und Merkblätter

Besuchen Sie unsere speziell eingerichtete Website mein-verkehrsrechtanwalt.de für weiterführende Informationen, aktuelle Urteile und praxisnahe Beiträge zu allen relevanten Themen des Verkehrs- und Autorechts. Unsere Suchfunktion hilft Ihnen gezielt beim Auffinden passender Inhalte – von Fachartikeln über Gerichtsurteile bis hin zu steuerrechtlichen Merkblättern rund um Kfz, Betriebsfahrzeuge und Mobilität.

On Tour: In unserer dortigen Rubrik „On Tour“ finden Sie zahlreiche, wirklich interessante Berichte von Veranstaltungen/Treffen in der Bulli-Szene, Oldtimer-Rallys, Ausfahrten, Schilderungen von Fahrzeugaufbauten etc. Stöbern Sie einfach mal durch!

Tipp: Werfen Sie einen Blick in die Rubrik „Service & Merkblätter“ – dort finden Sie hilfreiche Hinweise zu steuerlich relevanten Aspekten wie Fahrtenbuch, Privatnutzung, Unternehmerfahrzeugen oder dem Taxigewerbe.

Fazit:
Ob Verkehrsunfall, Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf, Restaurierungsvertrag, Steuerfragen oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung – mit der Kanzlei OEHLMANN haben Sie einen rechtlich versierten, branchenerfahrenen und szenekundigen Partner an Ihrer Seite. Wir sprechen Ihre Sprache – juristisch fundiert, wirtschaftlich durchdacht und immer mit einem offenen Ohr für die Realität der Straße.