Reiserecht

Tourismus als bedeutender Wirtschaftsfaktor

Der Tourismus gehört nicht nur in Deutschland zu den zentralen Säulen der Wirtschaft. Im Jahr 2022 unternahmen rund 53 Millionen Menschen eine Urlaubsreise mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen – das entspricht einem Anstieg von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden über 67 Millionen längere Reisen (ab fünf Tagen) sowie rund 77 Millionen Kurzurlaube von zwei bis vier Tagen verzeichnet.

Beliebte Reiseziele

Im Jahr 2022 entschieden sich etwa 41 Prozent der Deutschen, ihren Haupturlaub im Inland zu verbringen. Bayern war dabei das meistbesuchte Bundesland, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Bei Reisen ins europäische Ausland lag Spanien an der Spitze der Beliebtheitsskala. In den Jahren 2020 und 2021 hatte die Corona-Pandemie sowohl innereuropäische als auch Fernreisen stark beeinträchtigt.

Ausgabenverhalten der deutschen Urlauber

Die deutschen Urlauber gaben 2022 insgesamt rund 79 Milliarden Euro für ihre Reisen aus – ein deutliches Plus im Vergleich zu den beiden Vorjahren, die stark von der Pandemie geprägt waren. Die durchschnittlichen Ausgaben pro Reise erreichten dabei einen neuen Höchstwert: 1.171 Euro pro Person und Reise. (Quelle: Statista)

Kein einheitliches Reiserecht in Deutschland

Deutschland zählt nicht nur zu den reisefreudigsten Nationen, sondern genießt auch den Ruf, bei Problemen nicht vor einer Beschwerde zurückzuschrecken – sehr zum Leidwesen von Hoteliers oder Mitreisenden. Doch trotz dieser Streitfreude existiert kein einheitliches Reiserecht. Vielmehr handelt es sich um einen komplexen Regelungsbereich, der zahlreiche privatrechtliche Vorschriften bündelt, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch aus europäischen Richtlinien und internationalen Abkommen.

Ein zentraler Bestandteil ist das Fluggastrecht: Bei Flugausfällen, Verspätungen oder Annullierungen können Reisende unter anderem Ansprüche nach der EU-Verordnung 261/2004 oder dem Montrealer Übereinkommen geltend machen.

Reiserecht bei uns: Ein Teil des Verkehrsrechts

Eine offizielle Fachanwaltschaft für Reiserecht gibt es nicht – sonst hätten einige unserer Kolleginnen und Kollegen diese sicherlich längst erworben. Denn unsere umfangreiche Reiseerfahrung spiegelt sich auch in der juristischen Praxis wider. Da Reisen meist mit Verkehrsmitteln verbunden sind, haben wir das Reiserecht in unserer Kanzlei dem Verkehrsrecht zugeordnet – und entsprechend auf der Website mein-verkehrsrechtanwalt.de verortet.

Ihre Rechte als Reisende

Flugverspätungen, Umbuchungen durch Reiseveranstalter oder andere Reisemängel müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Als Urlauber haben Sie klare gesetzliche Rechte. Doch:

  • Welche Vorschriften gelten im Reiserecht?

  • Welche Mängel berechtigen zur Entschädigung?

  • Und wie lassen sich Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen?

Wir unterstützen Sie kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – damit Ihre Erholung nicht am Check-in endet!