Asset Protection – Zivilrechtliche Gestaltungsinstrumente

Was ist Asset Protection?

Asset Protection umfasst alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens gegen den Zugriff Dritter, insbesondere Gläubiger. Hauptadressaten sind Unternehmer, Freiberufler sowie andere Personen mit erhöhtem Haftungsrisiko. Ziel ist es, durch vorausschauende Strukturierung des Vermögens eine Trennung zwischen haftungsgefährdeten Aktivitäten und dem schützenswerten Vermögen zu erreichen.

Im Unterschied zu Steuervermeidungsstrategien verfolgt Asset Protection nicht den Zweck der Steuerersparnis, sondern dient ausschließlich dem Schutz des rechtmäßig erworbenen Vermögens.Zeitpunkt der Umsetzung

Asset Protection ist ausschließlich präventiv zulässig. Nur rechtzeitig vor Eintritt eines Haftungsfalls durchgeführte Maßnahmen sind rechtlich wirksam. Wird Vermögen erst nach Kenntnis eines drohenden Haftungsfalls übertragen oder verschoben, droht die Unwirksamkeit der Maßnahmen durch Anfechtung oder gar strafrechtliche Konsequenzen (etwa wegen Insolvenzverschleppung oder Gläubigerbegünstigung).

Instrumente zum Schutz unternehmerischen Vermögens

Rechtsformwahl und -umwandlung

Die Wahl einer haftungsbeschränkten Rechtsform wie GmbH, GmbH & Co. KG oder PartG mbB bei Freiberuflern verhindert (theoretisch) die Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen. Die Umwandlung sollte insbesondere dann erwogen werden, wenn sich das Unternehmensrisiko erhöht oder das Vermögen anwächst.

Haftungsbegrenzung in Anstellungsverträgen

Führungskräfte können sich vertraglich durch Haftungshöchstgrenzen, Ausschluss einfacher Fahrlässigkeit, kurze Verfallsfristen und Pflicht zum Abschluss einer D&O-Versicherung absichern.

Haftungsbegrenzung in externen Vertragsverhältnissen

Durch AGB oder Individualverträge mit Kunden und Lieferanten lassen sich Haftungsausschlüsse für bestimmte Schadensarten, Haftungshöchstbeträge oder Beweislastumkehrklauseln verankern.

Versicherungsrechtlicher Schutz

Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und D&O-Versicherungen können wirtschaftliche Risiken abfedern und sind integraler Bestandteil jeder Schutzstrategie.

Maßnahmen zum Schutz des Privatvermögens

Vermögensübertragung innerhalb der Familie

Mittels Schenkungen unter Ausnutzung steuerlicher Freibeträge kann Vermögen auf Vertrauenspersonen übertragen werden. Die vertragliche Gestaltung (Rückübertragungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauch) erfordert Fingerspitzengefühl, da zu weitgehende Vorbehalte Gläubigerzugriffe ermöglichen können. 

Ehevertragliche Regelungen und Güterstandsgestaltung

Ein notarieller Ehevertrag kann den gesetzlichen Zugewinnausgleich modifizieren oder ausschließen. Durch die sog. Güterstandschaukel lassen sich Vermögenswerte schenkungsteuerfrei übertragen und zugleich Vermögen aus dem Zugriff Dritter herauslösen.

Familiengesellschaft und Familienpool

Durch Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft mit Familienmitgliedern als Gesellschaftern lassen sich Immobilien und Kapitalvermögen vor dem Zugriff einzelner Gläubiger besser schützen. Der Gesellschaftsvertrag kann austarierte Regelungen zur Abfindung im Pfändungsfall vorsehen.

Familienstiftung

Die Familienstiftung bietet weitreichenden Vermögensschutz, da sie rechtlich verselbständigt ist und keine pfändbaren Anteile besitzt. Die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Versorgung der Familie durch Zuwendungen ohne Rechtsanspruch ermöglichen pfändungssichere Strukturen.

Erbrechtliche Gestaltung

Durch enterbende Testamente, Vorerbschaftsregelungen, Dauertestamentsvollstreckung oder unentziehbare Vermächtnisse (z.B. Wohnrechte) lassen sich Verfügungsrechte des Haftungsbetroffenen einschränken und der Gläubigerzugriff erschweren. Pflichtteilsverzichte können flankierend sinnvoll sein.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, wodurch ein gesetzlich geschützter Freibetrag gesichert wird (aktuell 1.410 Euro/Monat, Stand 2025). Zusatzfreibeträge müssen ggf. beantragt werden.

Grenzen durch das Anfechtungsrecht

Sämtliche Asset Protection-Maßnahmen müssen das Anfechtungsrecht beachten, welches Gläubigern die Möglichkeit bietet, rechtsmissbräuchliche Vermögensverschiebungen anzufechten. Die einschlägigen Regelungen finden sich im Anfechtungsgesetz (AnfG) sowie der Insolvenzordnung (InsO).

Wichtige Anfechtungstatbestände:

  • Schenkungsanfechtung nach § 4 AnfG / § 134 InsO: unentgeltliche Zuwendungen binnen 4 Jahre (AnfG) bzw. 4 Jahre vor Insolvenzeröffnung (InsO).
  • Vorsatzanfechtung nach § 3 Abs. 1 AnfG / § 133 InsO: zielgerichtete Gläubigerbenachteiligung innerhalb von 10 Jahren.
  • Anfechtung von Verträgen mit Nahestehenden nach § 3 Abs. 4 AnfG / § 133 Abs. 4 InsO.

Fazit

Asset Protection ist ein legitimes und notwendiges Instrument zur Wahrung von wirtschaftlicher Handlungsfreiheit. Sie bedarf jedoch einer professionellen und individuell angepassten Planung unter Beachtung rechtlicher Schranken. Eine rechtzeitige Umsetzung ist dabei der entscheidende Erfolgsfaktor.

Die Kanzlei OEHLMANN befasst sich seit mehr als drei Jahrzehnten mit diesen Fragestellungen. Ohne vertiefte und durch diverse einschlägige Fachanwaltschaften nachgewiesene Kenntnisse sind Lösungsansätze, die auch kritischen Prüfungen standhalten, nicht möglich. Vertrauen Sie unserer Expertise!